Rechte der Patienten
1.1. Die Menschen sollten ihr Bestes tun, um für ihre eigene Gesundheit zu sorgen und die Ratschläge für ein gesundes Leben zu befolgen.
1.2. Wenn es angebracht ist, können die Menschen Blut spenden oder Organe spenden.
1.3. In einfachen Fällen sollten die Menschen auf sich selbst aufpassen.
Status der sozialen Sicherheit
2.1. Die Patienten sind verpflichtet, Änderungen ihrer Gesundheits-, Sozialversicherungs- und persönlichen Daten rechtzeitig mitzuteilen.
Information des Gesundheitspersonals
3.1. Der Patient sollte vollständige und genaue Angaben zu seinen Beschwerden, Vorerkrankungen, stationären Behandlungen, ggf. eingenommenen Medikamenten und allen Informationen über seinen Gesundheitszustand machen.
Einhaltung der Krankenhausordnung
4.1. Der Patient muss sich an die Regeln und Gepflogenheiten der Gesundheitseinrichtung halten, an die er sich wendet.
4.2. Der Patient ist verpflichtet, die vom Gesundheitsministerium und anderen Sozialversicherungsträgern festgelegte Einweisungskette einzuhalten.
4.3. Vom Patienten wird erwartet, dass er während des Behandlungs-, Pflege- und Rehabilitationsprozesses mit den Angehörigen der Gesundheitsberufe zusammenarbeitet.
4.4. Wenn der Patient eine Gesundheitseinrichtung in Anspruch nimmt, die Leistungen nach Vereinbarung anbietet, muss er Datum und Uhrzeit des Termins einhalten und die zuständige Stelle über etwaige Änderungen informieren.
4.5. Der Patient sollte die Rechte des Krankenhauspersonals, anderer Patienten und Besucher respektieren.
4.6. Der Patient ist verpflichtet, für Schäden an der Krankenhauseinrichtung aufzukommen.
4.7. Er/sie verhält sich weder verbal noch physisch aggressiv gegenüber dem Personal.
Befolgung der Behandlungsempfehlungen
5.1. Der Patient sollte den Behandlungs- und Medikamentenempfehlungen aufmerksam zuhören und Fragen stellen, wenn er etwas nicht verstanden hat.
5.2. Der Patient sollte das medizinische Fachpersonal informieren, wenn er nicht in der Lage ist, die Empfehlungen zu seiner Behandlung zu befolgen.
5.3. Der Patient sollte angeben, ob er die Gesundheitsversorgung und den Pflegeplan nach der Entlassung erwartungsgemäß richtig verstanden hat.
5.4. Der Patient trägt die Verantwortung für die Folgen einer Verweigerung der Behandlung oder der Nichteinhaltung der Empfehlungen.